Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich / Kundenkreis
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen bettermerch GbR Bayer u. Huber („Anbieter") und ihren Kunden („Kunde") über die Konzeption, Einrichtung und den Betrieb eines KI-Telefonassistenten sowie ggf. weiterer KI-gestützter Lösungen.
(2) Nur B2B: Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
(3) Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter richtet für den Kunden eine KI-gestützte Telefonlösung ein (z. B. Annahme von Anrufen, Erfassung von Anliegen/Kontaktdaten, Termin-/Rückruforganisation, Zusammenfassungen/Metadaten), nach individueller Vereinbarung.
(2) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung), sondern die vertraglich vereinbarte Leistung nach dem Stand der Technik.
(3) Details (Umfang, Integrationen, Minutenkontingente, Zusatzleistungen) ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung.
3. Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (E-Mail ausreichend) oder durch Leistungsbeginn zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Einrichtung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig bereit (z. B. Weiterleitungen, Rufnummern, Kalender/CRM-Zugänge, Ansprechpartner, Regeln/FAQs).
(2) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Nutzung rechtskonform erfolgt (z. B. Informationspflichten gegenüber Anrufern, Einholung erforderlicher Einwilligungen, falls erforderlich; insbesondere bei Aufzeichnungen).
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Zeitpläne angemessen.
5. Vergütung / Abrechnung / Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Typisch: monatlicher Grundbetrag inklusive Minutenkontingent sowie verbrauchsabhängige Abrechnung von zusätzlichen Gesprächsminuten.
(2) Abrechnung erfolgt regelmäßig (z. B. monatlich) über Stripe oder nach Vereinbarung per Rechnung.
(3) Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug Leistungen angemessen einschränken.
6. Laufzeit / Kündigung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertrag monatlich kündbar, mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats.
(2) Kündigung ist per E-Mail an hello@replymate.de oder über das vereinbarte Abrechnungssystem (z. B. Stripe-Kundenportal) möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Verfügbarkeit / Wartung / Änderungen
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch kein bestimmtes SLA, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Wartungen/Updates können zu vorübergehenden Einschränkungen führen; diese werden – soweit möglich – vorab angekündigt.
8. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht-ausschließliche Recht, die bereitgestellte Lösung im eigenen Betrieb zu nutzen.
(2) Anbieterseitige Vorlagen, Prompting/Flows, Konfigurationen und sonstige Materialien bleiben – soweit nicht anders vereinbart – geistiges Eigentum des Anbieters; kundenspezifische Inhalte (z. B. Texte/FAQ des Kunden) verbleiben beim Kunden.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit anwendbar. Bei Dienstleistungen steht die ordnungsgemäße Erbringung im Vordergrund; bei Mängeln wird der Anbieter nachbessern, soweit möglich.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Datenschutz / Auftragsverarbeitung (AVV)
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Einrichtung/Betriebs personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Leistungsbeginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
(2) Der Kunde ist in diesem Fall regelmäßig „Verantwortlicher"; er trägt die Verantwortung für die Rechtsgrundlagen und Informationspflichten gegenüber Betroffenen/Anrufern.
(3) Subdienstleister (z. B. Telefonie-/KI-Anbieter, Automatisierungstools) können je nach Setup eingesetzt werden; Details werden im Projekt bzw. im AVV dokumentiert.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.